Fragen, Antworten, Wissenswertes

 FRÜHKINDLICHEN UND TRAUMATISCHEN STRESS MEDIKAMENTÖS VERRINGERN

Nervenzellen: Stress schwächt Verknüpfungen.
Das Strukturprotein Nectin-3 wird durch frühkindlichen Stress verringert, dies wiederum führt zu kognitiven Defiziten. Durch die künstliche Zugabe vorn Nectrin-3 können diese Veränderungen repariert werden.

Den Artikel dazu finden sie hier

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HAMBURGER ABENDBLATT 28.03.2013

Psychische Störungen bei Kindern
In diesem Artikel wird über Depressionen bei Kindern berichtet. Sie werden zum Artikel weitergeleitet, wenn Sie hier klicken.
Einen Bericht darüber, wie Eltern mit kindlicher Depression umgehen, finden Sie hier.
Unter dem Reiter "Links, Literatur, Beratungsstellen" finden Sie eine Sammlung von hilfreichen Adressen. 

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DIE NEUREGELUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES
(Auszüge) Norbert Struck, PFAD Jarhgang 27, Heft 1, Februar 2013, Seite 7

"Erlaubnis zur Weitergabe von Daten 
In einem neuen Abs. 5 erhalten beteiligte öffentliche Träger die Erlaubnis zur Weitergabe von Daten zur Wahrnehmung des Schutzauftrages. Dies soll in der Regel im Rahmen eines Gesprächs zwischen Fachkräften der örtlichen Träger stattfinden, an dem die Personensorgeberechtigeten und die betroffenen jungen Menschen mitwirken sollen, sofern hierdurch nicht ihr Schutz gefährdet wird."

"Beratung und Unterstützung für Pflegepersonen
§37 Abs.2 räumt Pflegepersonen einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung ein. Dieser richtet sich zunächst gegen das fallzuständige Jugendamt. Dieses muss eine ortsnahe Beratung und Unterstützung sicherstellen und die hierfür aufgewendeten Kosten - einschließlich etwaiger Verwaltungskosten - tragen. Dies gilt auch wenn die Beratung und Unterstützung auf dem Wege der Amtshilfe erbracht wird."

"Stärkung der Rechtsstellung von Pflegeeltern
Diese Vorschriften sollten auch dazu dienen, Folgen der Streichung des § 86 Abs. 6 (Sonderzuständigkeitsregelungen bei Langzeitpflege) abzufedern. Auch wenn es bei den letzten Schriften des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr zu dieser Streichung kam, sind diese Regelungen sinnvoll und stärken die Rechtsstellung von Pflegeeltern. Die überfällige Streichung des § 86 Abs. 6 kann jetzt erst im Rahmen der anstehenden Neuordnung der Zuständigkeits- und Kostenerstattungsregelungen des SGB VIII bewerkstelligt werden, die noch in dieser Legislaturperiode erfolgen sollen."

"Kontinuitätsicherung
§ 86c regelt die "Fortdauernde Leisutngsverprflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel". Ein neu zuständig werdender örtlicher Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hilfeprozess und die Hilfeplanziele nicht gefährdet werden. Ein bisher zuständig gewesener örtlicher Träger ist verpflichtet, dem neu zuständigen Träger die für die Hilfegewährung notwendigen Sozialdaten zu übermitteln. Bei der Fortsetzung von längerfristigen Hilfen zur Erziehung (s. § 36 Abs. 2) ist die Fallverantwortung im Rahmen eines Gesprächs zu übergeben, an dem die Persondensorgeberechtigten und die betroffenen jungen Menschen  "angemessen zu begleiten" sind."



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Sie können gern Beiträge an praxisdialog-pflegeeltern@gmx.de schreiben, die dann hier veröffentlicht werden.

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